Beurlaubung
Die Beurlaubung von einzelnen Schülern vor den Ferien oder im Anschluss an die Ferien ist nur in Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen (zum Beispiel Maßnahme der vorbeugenden Gesundheitshilfe) zulässig.
Entsprechende Anträge sind von den Erziehungsberechtigten rechtzeitig bei der Schulleitung zu stellen und zu begründen.
Die Schulleitung entscheidet über die Beurlaubung auch unter Berücksichtigung pädagogischer Gesichtspunkte.
Soll ein Kind für einen Tag bzw. zwei Tage während der Schulzeit beurlaubt werden, so ist dies mit der/dem Klassenlehrerin/Klassenlehrer abzusprechen, die/der hierfür eine Beurlaubung genehmigen kann. Alle längerfristigen Beurlaubungen bitte mit der Schulleitung absprechen und genehmigen lassen.
Krankmeldungen
Ist ein Kind erkrankt, so teilen die Erziehungsberechtigten dies noch vor Schulbeginn dem Sekretariat (ggfls. auf dem Anrufbeantworter) mit. Die Meldung wird dann der Klassenlehrkraft weitergeleitet.
Bis zum dritten Tag soll eine Krankmeldung schriftlich vorliegen.
Formular Krankmeldung: zum Herunterladen
Unfälle
Für alle Schüler hat der Lahn-Dill-Kreis als Schulträger eine Unfall- und Sachschadenversicherung abgeschlossen. Die Unfallversicherung erstreckt sich auf Unfälle, die die Versicherten während des lehrplanmäßigen Unterrichts und sonstiger Unterrichtsveranstaltungen erleiden. Auf dem direkten Schulweg sind alle Schüler ebenso versichert.
Schülerunfälle müssen umgehend der Verwaltung der Schule gemeldet werden!! Schüler, bei denen nicht eindeutig die Art der Verletzung festzustellen ist, werden durch einen Krankenwagen zur Unfallklinik/zum Unfallarzt gefahren. Nach der ärztlichen Versorgung werden die Schüler in Absprache mit den Eltern nach Hause oder zurück zur Schule gebracht.
Für diese Notfälle benötigen wir immer die aktuellen Telefonnummern!